Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitglieder

Auf dieser Seite finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Gewerbetreibende und weiter unten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Privatkunden der Copart Deutschland GmbH.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gewerbetreibende

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der Copart Deutschland GmbH (www.copart.de)

 

Vorbemerkung

Wir, die Copart Deutschland GmbH, Am Seestern 24, 40547 Düsseldorf, Amtsgericht Düsseldorf, HRB 92025 („wir“, „uns“„Copart“), betreiben unter der Adresse www.copart.de eine Online-Auktionsplattform für gewerbliche Abnehmer von gebrauchten und beschädigten Fahrzeugen (nachfolgend „Webseite“).

Die Funktionsweise der Webseite lässt sich vereinfacht wie folgt beschreiben:

Registrierten gewerblichen Nutzern (nachfolgend auch als „Mitglied“ bezeichnet) wird auf der Webseite die Möglichkeit gegeben, angebotenen Fahrzeuge käuflich zu erwerben. Unter dem Begriff „Fahrzeug“ im vor- und nachstehenden Sinne soll jedes Kraftfahrzeug einschließlich Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Motorrädern, Wohnmobilen, Nutzfahrzeugen, Wasserfahrzeuge, Maschinen oder zugehörige Fahrzeugteile verstanden werden, die wir auf unserer Webseite anbieten. Die Fahrzeuge können mittels eines zweistufigen Bieterverfahrens erworben werden. In der ersten Stufe können von den Mitgliedern ab Einstellung des Fahrzeuges auf die Webseite bis zu einer Stunde vor Beginn der Live-Auktion Gebote abgegeben werden („Vorab-Bieterverfahren“). Im Rahmen des Vorab-Bieterverfahrens wird ein Höchstgebot ermittelt. Dieses Höchstgebot ist Startgebot bei der direkt anschließenden zweiten Stufe des Bieterverfahrens, in der die Mitglieder innerhalb eines kurzen Zeitraums in Echtzeit weitere Gebote abgeben können („Live-Auktion“). Der Höchstbietende der Live-Auktion ist Gewinner des Bieterverfahrens und erhält die Möglichkeit, das Fahrzeug von uns zu erwerben.

Das Vorab-Bieterverfahren und die Live-Auktion werden in diesen AGB gemeinsam auch als „Bieterverfahren“ bezeichnet.

Copart bietet auf der Webseite Fahrzeuge zum Verkauf an und schließt mit den Mitgliedern auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen („AGB“) entsprechende Kaufverträge. Copart stellt mittels der Webseite zudem die Funktionalitäten nach Maßgabe dieser AGB bereit, die es Ihnen als Mitglied erlauben, Gebote auf die zum Verkauf stehenden Fahrzeuge abzugeben („Leistungen“).

§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines

(1) Für den Verkauf der Fahrzeuge sowie die Nutzung der Webseite und der damit verbundenen Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung, soweit diese nicht durch zwingendes abweichendes Recht (z.B. gesetzlich zwingende Vorschriften oder Individualabreden nach § 305b BGB) überlagert werden.

(2) Um Fahrzeuge zu erwerben und die Leistungen auf unserer Webseite zu nutzen, ist eine Registrierung als Mitglied erforderlich. Mit der Registrierung als Mitglied wird das ausdrückliche Einverständnis mit der Geltung dieser AGB erklärt.

(3) Ergänzend zu diesen AGB gelten unsere gesonderten Regelungen zum Datenschutz in unserer Datenschutzerklärung. Diese kann jederzeit über die Startseite unserer Webseite unter www.copart.de in ihrer aktuellen Fassung unter dem Link „Datenschutzbestimmungen“ (am Ende der Webseite) eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden.

(4) Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mitglieder werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zustimmen. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mitglieds mit der Leistungserbringung an ihn vorbehaltlos beginnen. Im Zweifelsfall sind allein die hier vorliegenden AGB für den Verkauf der Fahrzeuge und die Nutzung der Webseite und der damit verbundenen Angebote maßgeblich.

(5) Im Einzelfall zwischen uns und dem Mitglied getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Copart maßgebend.

(6)  Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Nutzungsvertrag, Registrierung, Mitgliedsgebühr

(1) Um die Möglichkeit zu haben, die auf der Webseite angebotenen Fahrzeuge zu erwerben sowie die Funktionalitäten der Webseite zu nutzen, muss sich das Mitglied auf der Webseite registrieren und mit uns einen kostenpflichtigen Nutzungsvertrag auf Grundlage dieser AGB abschließen.

(2) Mitgliedertypen

  • Registrierte Besucher müssen sich registrieren und ihren Vor- und Nachnamen sowie ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer angeben. Registrierte Besucher können eine Wohnanschrift und Kopien eines gültigen Lichtbildausweises sowie einer Gewerbeanmeldung und EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im weiteren „Umsatzsteuer-ID“, soweit vorhanden, hochladen, um Basis- oder Premium-Mitglied zu werden. Registrierte Besucher können den Bestand durchsuchen, Fahrzeuge einer Beobachtungsliste hinzufügen und einen Fahrzeugalarm erstellten. Um auf Fahrzeuge bieten oder diese kaufen zu können und um die Preise einsehen zu können, muss jedoch eine Basis- oder Premium-Mitgliedschaft erworben worden sein.
  • Basis-Mitglieder und Premium-Mitglieder („Mitglied“) müssen sich registrieren und Kopien eines aktuellen Lichtbildausweises sowie einer Gewerbeanmeldung und  Umsatzsteuer-ID, soweit vorhanden, hochladen. Zudem muss das Mitgliede die jeweilige  Mitgliedserstgebühr entrichten.

Basis- oder Premium-Mitgliedschaften müssen jährlich erneuert werden. Hierfür müssen eine jährliche, nicht rückzahlbare Mitgliedsgebühr entrichten und Kopien sämtlicher gültiger Lizenzen (soweit zutreffend) sowie Informationen über Eigentümerwechsel oder Adressänderungen hochgeladen werden.

(3) Gemäß dieser AGBs veräußern wir Fahrzeuge an gewerbliche Abnehmer und schließen einen Nutzungsvertrag mit solchen Mitgliedern, die die von uns auf der Webseite angebotenen Fahrzeuge und Leistungen in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit („Gewerbliche Tätigkeit“) erwerben bzw. nutzen. Für Nicht-gewerbliche, private Käufe gelten die AGB für Verbraucher. Die von uns für den Abschluss von Kaufverträgen über Fahrzeuge sowie den Abschluss des Nutzungsvertrages vorausgesetzte Gewerbliche Tätigkeit der Mitglieder liegt insbesondere dann vor, wenn sich die Gewerbliche Tätigkeit einer der nachfolgenden Branchen zuordnen lassen:

  • zertifizierte Automobilverwerter
  • Autohäuser
  • Gewerbetreibende des Kfz-Handwerks
  • Werkstätten
  • klassischer Handel für An- und Verkauf

(4) Für den Abschluss eines Nutzungsvertrages setzen wir im Einzelnen voraus, dass die für das jeweilige Mitglied handelnde natürliche Person folgende Informationen/ Unterlagen vollständig bzw. richtig zur Verfügung stellt:

  • Vor- und Nachname der natürlichen Person,
  • Nachweis, dass die handelnde natürliche Person unbeschränkt geschäftsfähig ist,
  • mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • sich durch Vorlage einer Kopie eines Lichtbildausweises (Personalausweises, Reisepass) identifiziert,
  • Firmenname des Mitglieds, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse,
  • einen schriftlichen Nachweis für die Gewerbliche Tätigkeit des Mitglieds erbringt (Kopie der Gewerbeanmeldung oder ein vergleichbares Dokument sowie, falls das Mitglied seinen Sitz in der Europäischen Union hat, Mitteilung der Umsatzsteuer-ID).

(5) Die Mitglieder sind ferner verpflichtet, uns Änderungen hinsichtlich ihrer Persönlichen Daten und sonstigen Angaben unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere bei Änderung oder Verlust der Eigenschaft ihrer Gewerblichen Tätigkeit oder Änderung ihrer Umsatzsteuer-ID. Verstößt ein Mitglied gegen die vorstehenden Verpflichtungen zur unverzüglichen Mitteilung von Datenänderungen, sind wir berechtigt, das betreffende Mitglied von der weiteren Nutzung der Webseite auszuschließen und/oder den Nutzungsvertrag mit ihm fristlos zu kündigen.

(6) Zum Abschluss des Nutzungsvertrages muss das Mitglied das auf der Webseite eingestellte Online-Registrierungsformular ordnungsgemäß und vollständig ausfüllen und durch das Anklicken der hierzu auf der Webseite vorgehaltenen Schaltfläche an uns übermitteln. Mitglieder, die schon bei einem unserer Partner registriert sind, können uns ihre persönliche E-Mail-Adresse mitteilen, die für die vorherige Registrierung verwendet wurde. Durch die Angabe der persönlichen E-Mail-Adresse, die für die vorherige Registrierung bei einem oder mehreren unserer verbundenen Unternehmen verwendet wurde, erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, dass wir Zugriff auf alle personenbezogenen Daten und Informationen nehmen dürfen, die unseren verbundenen Unternehmen zuvor zur Verfügung gestellt wurden, um die Registrierung des Mitglieds und den uns unterbreiteten Mitgliedschaftsantrag abzuschließen. Nach Eingang des vollständig ausgefüllten Registrierungsformulars erhält das Mitglied mit der Sendebestätigung für seinen Registrierungsantrag Zugang zum Mitgliederbereich. Dort kann er zum Abschluss des Registrierungsvorgangs eine Kopie der Gewerbeanmeldung o.ä., seines Lichtbildausweises sowie bei Mitgliedern mit Sitz in der Europäischen Union die Umsatzsteuer-ID hochladen und sich ein persönliches Passwort erstellen. Ab diesem Zeitpunkt ist das Mitglied mit Ausnahme der Teilnahme am Bieterverfahren berechtigt, die auf der Webseite angebotenen Leistungen zu nutzen. Sobald uns die Dokumente und Informationen vollständig vorliegen und wir diese geprüft sowie freigegeben haben, bestätigen wir dem Mitglied an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse das Zustandekommen des Nutzungsvertrags. Die Teilnahme am Bieterverfahren erfordert eine gesonderte Freischaltung gemäß der nachfolgenden Regelung in § 2 (6).

(7) Mit Abschluss des Nutzungsvertrages wird für das Mitglied erstmalig eine nicht-erstattungsfähige jährliche Mitgliedsgebühr gemäß unserer aktuellen Gebührenübersicht („Gebühren“) zur Zahlung fällig. Wir stellen dem Mitglied für den jeweiligen Leistungszeitraum (ein Jahr ab Beginn des Nutzungsvertrags, sodann jeweils ein Jahr ab Ende des vorherigen Leistungszeitraums) eine entsprechende Rechnung aus. Sobald die Zahlung der jährlichen Mitgliedsgebühr  bei uns eingegangen ist, schalten wir dem Mitglied zur Teilnahme am Bieterverfahren frei.

 

"Copart behält sich das Recht vor, die Gebühren mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat nach billigem Ermessen an die Entwicklung der preisrelevanten Kosten anzupassen und ggfs. auch zu erhöhen. Dies betrifft insbesondere die Erhöhung von Lohnkosten, gestiegene Energie- und Materialkosten sowie kostenauslösende Änderungen bei den rechtlichen Rahmenbedingungen. Steigerungen bei einer Kostenart (z.B. den Strom- oder Gaspreisen) dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt. Das Gleiche gilt umgekehrt für Preissenkungen.

Dem Mitglied bleibt es in diesem Fall unbenommen, den Nutzungsvertrag ordentlich gem. § 10 (1) dieser AGB zu kündigen. Macht das Mitglied von seiner Möglichkeit zur Kündigung Gebrauch, so wird ihm ab Wirksamkeit der Kündigung seine jährliche Mitgliedsgebühr zeitanteilig (d.h. für die noch verbleibenden vollen Monate) zurückerstattet".

§ 3 Leistungsumfang

(1) Wir unterhalten und betreiben auf Grundlage des Nutzungsvertrages und nach Maßgabe dieser AGB die auf der Webseite vorhandenen Funktionalitäten, insbesondere die Funktionalitäten zur Durchführung des in § 5 geregelten Bieterverfahrens.

(2) Wir werden uns bestmöglich bemühen, den Zugang zur Webseite mit einer durchschnittlich jährlichen Verfügbarkeit in Höhe von 95 % zu gewährleisten. Eine jederzeitige Verfügbarkeit ist jedoch nicht geschuldeter Leistungsgegenstand. Insbesondere notwendige Wartungsarbeiten, zwingende Sicherheitsgründe sowie Ereignisse, die außerhalb unseres Herrschaftsbereich stehen (z.B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen und des Internets, Stromausfälle oder ähnliche Ereignisse), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung unserer Leistungen und der Erreichbarkeit der Webseite auch unterhalb der durchschnittlichen jährlichen Verfügbarkeit in Höhe von durchschnittlich 95 % führen, ohne dass dies eine vertragliche Pflichtverletzung unsererseits darstellt, soweit wir eine solche Vertragspflichtverletzung nicht schuldhaft herbeigeführt haben.

(3) Wir erbringen unsere Leistungen ausschließlich auf Grundlage des technischen Standes der Webseite und der jeweiligen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für deren Nutzung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Wir können den Zugang zur Webseite jederzeit vorübergehend einschränken oder einstellen, wenn dies im Hinblick auf die Sicherheit oder Integrität unserer Server oder zur Durchführung zwingender technischer Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der vertraglichen Leistung auch gegenüber anderen Mitgliedern zwingend erforderlich ist. Die Einschränkung des Webseitenzugangs kann insbesondere zum Schutz gegen Angriffe aus dem Internet (z.B. bei sog. „Denial of Service“-Attacken) erforderlich sein und ist in diesem Fall zulässig, auch wenn hierdurch die jährlich durchschnittliche Verfügbarkeit gemäß §3 Absatz (2) nicht erreicht wird.

(5) Wir weisen hierbei darauf hin, dass wir unsere Systeme gegen den unbefugten Zugriff Dritter auf die von uns gespeicherten Daten im angemessenen Umfang mit den derzeit bei uns vorhandenen Sicherheitssystemen sichern, aber ein absoluter Schutz gegen Angriffe Dritter nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht möglich und von uns nicht geschuldet ist.

§ 4 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

Auf der Webseite befinden sich Inhalte (Texte, Fotografien, Software, etc.), die nach einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen geschützt sind. Die Inhalte können daher Gegenstand von Urheberrechten, Markenrechten, Patenten oder anderen gewerblichen Schutzrechten sein. Die Rechte an diesen Inhalten stehen ausschließlich uns und unseren jeweiligen Lizenzgebern zu. Die Inhalte dürfen nur im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung der Webseite verwendet werden. Darüber hinaus dürfen derartige Inhalte, insbesondere Texte und Fotografien, ohne ausdrückliche Einwilligung von uns nicht bearbeitet, heruntergeladen, vervielfältigt, vermietet, verliehen, verpachtet, verkauft, öffentlich zugänglich gemacht oder in sonstiger Weise vertrieben werden.

§ 5 Bieterverfahren

(1) Das Bieterverfahren für die einzelnen auf unserer Webseite angebotenen Fahrzeuge erfolgt in zwei Stufen. Die erste Stufe ist das „Vorab-Bieterverfahren“ (vgl. Absatz (3)), die zweite Stufe die „Live-Auktion“ (vgl. Absatz (4)). Änderungen in den „Zusatzinformationen“, sind bis zur Live-Auktion möglich. Zusatzinformationen sind - neben den immer vorliegenden Standardinformationen zu dem Fahrzeug – Informationen im Freitext zu etwaiger Sonderausstattung und sonstiger beschreibender Information (wie z.B. Informationen zu Fahrzeugpapieren, Fahrzeugzustand, Herkunft) eines auf unserer Webseite angebotenen Fahrzeugs.

(2) Abgabe von Geboten

Mitglieder können die auf der Webseite angebotene Fahrzeuge ansehen und angeben, mit welchem Betrag sie maximal darauf bieten möchten („Maximalgebot“). Das jeweilige Maximalgebot ist für die anderen Mitglieder nicht sichtbar. Alle Gebote im Bieterverfahren verstehen sich netto, exklusive der ggf. vom Mitglied zu entrichtenden Umsatzsteuer oder sonstigen Abgaben.

(3) Vorab-Bieterverfahren

Ab dem Zeitpunkt der Einstellung des Fahrzeugs auf die Webseite startet das Vorab-Bieterverfahren. Die Funktionalität der Webseite stellt sicher, dass für das jeweilige Mitglied, dessen Maximalgebot noch nicht erreicht ist, Gebote in den von uns festgelegten Gebotsschritten (z.B. EUR 100,00) abgegeben werden. Diese Gebote richten sich nach dem aktuellen Höchstgebot oder nach dem ggf. festgelegten Mindestpreis für das jeweilige Fahrzeug. Die Funktionalität der Webseite wird nur so viel wie nötig bieten, damit das Mitglied der Höchstbietende bleibt oder den Mindestpreis bietet, falls das vom Mitglied angegebene Maximalgebot dies zulässt. Falls ein Mitglied das Maximalgebot eines anderen Mitglieds erreicht oder mehr bietet, wird das betroffene Mitglied benachrichtigt, damit er eventuell sein Maximalgebot erhöhen kann. Bereits die im Vorab-Bieterverfahren abgegebenen Gebote sind verbindlich für das Mitglied, erlöschen jedoch, sobald ein Gebot überboten wird. Das höchste während der Laufzeit des Vorab-Bieterverfahrens abgegebene Gebot ist das „Vorab-Höchstgebot“. Das Vorab-Bieterverfahren endet wenige Minuten vor der Versteigerung des jeweiligen Fahrzeugs in der Live-Auktion.

(4) Live-Auktion

In der Live-Auktion werden weitere Gebote in den von uns im Einzelfall festgelegten Gebotsschritten (z.B. EUR 100,00) in Echtzeit abgegeben und der maßgebliche Gewinner des Bieterverfahrens ermittelt. Die Gebotsabgabe durch das Mitglied erfolgt durch Anklicken der hierfür auf der Webseite vorgesehenen Schaltfläche. Die Live-Auktion startet mit dem Vorab-Höchstgebot als Mindestgebot. Ist kein Gebot in dem Vorab-Bieterverfahren abgegeben worden, startet die Live-Auktion mit einem auf der Webseite ausgewiesenen Startpreis. Dasjenige Mitglied das innerhalb der Live-Auktion das höchste Gebot („Höchstgebot“) abgibt, ist der Gewinner des Bieterverfahrens. Das Höchstgebot gilt als rechtsverbindliches Angebot des Mitglieds zum Kauf des Fahrzeugs zum jeweiligen Höchstpreis. Wird in der Live-Auktion nur ein Gebot abgegeben, das dem Vorab-Höchstgebot entspricht, gilt das in der Live-Auktion abgegeben Gebot als maßgebliches Höchstgebot; das Mitglied der Live-Auktion ist in diesem Fall der Gewinner des Bieterverfahrens.

(5) Ende des Bieterverfahrens

Das jeweilige Bieterverfahren ist beendet, wenn der von uns vorgegebenen Zeitraum für die Live-Auktion (z.B. eine Stunde) abgelaufen ist. Weitere Gebote auf das Fahrzeug sind nach dem Ende der Live-Auktion nicht mehr möglich.    

(6) Gebotsbindung

Jedes Mitglied ist für die Dauer des Bieterverfahrens zuzüglich fünf (5) weiterer Werktage an sein Höchstgebot gebunden („Gebotsbindungsdauer“). Dies gilt ausdrücklich auch für die Gebote der Teilnehmer an der Live-Auktion, welche nicht die Höchstbietenden waren. Die vorgenannte Frist läuft ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Bieterverfahrens gemäß vorstehendem Absatz (5). Mit Werktag sind die Tage Montag bis Freitag mit Ausnahme des 24.12. und 31.12. sowie der gesetzlichen Feiertage gemeint (nachfolgend „Werktag“).

(7) Bietagent

Mitglieder können ihre Aktivitäten auf der Webseite über einen „Bietagenten“ steuern. Unsere Leistung im Rahmen des Bietagenten besteht insoweit aus dem Vorhalten der entsprechenden Funktionalitäten auf der Webseite.

(8) Besichtigung der Fahrzeuge

Im Einzelfall und nach vorheriger Abstimmung mit Copart können Fahrzeuge auch von nicht Mitgliedern auf dem jeweiligen Copart Stellplatz vor Ort besichtigt werden, anfallenden Gebühren sind der Gebührenübersicht zu entnehmen.

(9) Der von Copart zur Verfügung gestellten Gebührenrechner, bezieht sich auf Schätzwerte, die tatsächlichen Gebühren, können je nach Land abweichen bzw. variieren. Copart übernimmt daher keine Gewähr für die Ergebnisse.

§ 6 Vertragsschluss mit und ohne Mindestpreis, Rücktrittsrecht

(1) Über alle Fahrzeuge, die in ihrer Beschreibung mit dem Vermerk „kein Mindestpreis“ gekennzeichnet sind, kommt ein Kaufvertrag zwischen dem höchstbietenden Mitglied und uns zum Höchstgebot unmittelbar mit Beendigung des Bieterverfahrens gemäß § 5 Absatz (5) dieser AGB zustande. Das höchstbietende Mitglied erhält in diesem Fall die Systemmitteilung „Verkauft“.

(2) Für alle Fahrzeuge die in ihrer Beschreibung mit dem Vermerk „Unter Vorbehalt“ gekennzeichnet sind, ist im Rahmen des Bieterverfahrens ein Mindestpreis zu erzielen. Wird mit dem Höchstgebot dieser Mindestpreis erreicht oder wird mit dem Höchstgebot der Mindestpreis übertroffen, kommt unmittelbar mit Beendigung des Bieterverfahrens gemäß § 5 Absatz (5) dieser AGB ein Kaufvertrag zwischen dem höchstbietenden Mitglied und uns zum Höchstgebot zustande; das höchstbietende Mitglied erhält in diesem Fall die Systemmitteilung „Verkauft“.

(3) Wird mit dem Höchstgebot der Mindestpreis nicht erreicht, erhält das höchstbietende Mitglied am Ende des Bieterverfahrens die Systemmitteilung „Verkauft unter Vorbehalt“. Ein Kaufvertrag zwischen dem höchstbietenden Mitglied und uns kommt in diesem Fall nur dann zustande, wenn wir innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Beendigung des Bieterverfahrens gemäß § 5 Absatz (5) dieser AGB das Höchstgebot ausdrücklich durch eine gesonderte Annahmeerklärung, z.B. durch eine E-Mail, annehmen.

(4) Unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rücktrittsrechte sind wir berechtigt, vom Kaufvertrag mit dem höchstbietenden Mitglied zurückzutreten, falls sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass das höchstbietende Mitglied

  • zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine Gewerbliche Tätigkeit im Sinne von § 2 (3) dieser AGB ausgeübt hat oder im Rahmen der Registrierung und/oder des Mitgliederantrags unzutreffende Angaben gemacht bzw. diese entgegen der Verpflichtung aus § 2 (5) dieser AGB nicht aktualisiert hat, oder
  • eine von uns durchgeführte Überprüfung seiner Umsatzsteuer-ID nicht besteht.  

§ 7 Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

(1) Die jährlichen  Mitgliedsgebühren sind jeweils für ein Vertragsjahr im Voraus zahlbar und mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Auch die sonstigen in der Gebührenübersicht aufgeführten Gebühren werden jeweils mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von drei (3) Werktagen zu begleichen, wobei der Zahlungseingang auf dem Copart-Konto maßgeblich ist. Wird der vollständige Betrag nicht innerhalb von 3 Werktagen dem Copart-Konto gutgeschrieben, tritt automatisch Verzug ein, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf.

(2) Der Kaufpreis für die vom Mitglied erworbenen Fahrzeuge sowie die für das jeweilige Fahrzeug angefallenen Gebühren (z.B. Käufergebühr, Lagergebühr, Bereitstellungsgebühr, etc.) werden ebenfalls mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von drei (3) Werktagen zu begleichen, wobei der Zahlungseingang auf dem Copart-Konto maßgeblich ist. Wird der vollständige Betrag nicht innerhalb von 3 Werktagen dem Copart-Konto gutgeschrieben, tritt automatisch Verzug ein, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Überzahlungen eines Kunden, dürfen nur mit laufenden Forderungen verrechnet werden.

(3) Das Mitglied kann Rechnungen mittels der von Copart angebotenen Zahlungsverfahren begleichen. Soweit mit Copart im Einzelfall keine abweichende Regelung vereinbart ist, sind alle Rechnungsbeträge durch Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Copart-Konto zu begleichen. Alle Bankgebühren sind vom Mitglied zu tragen, insbesondere Gebühren für Auslandsüberweisungen, die Rückgabe von Lastschriften oder sonstige vergleichbare Gebühren.

(4) Copart behält sich vor, Rechnungen und Zahlungserinnerungen ausschließlich auf elektronischem Weg zu übermitteln.

(5) Kommt das Mitglied mit der Zahlung eines Kaufpreises für ein Fahrzeug und/oder von Gebühren in Verzug, berechnet Copart eine Pauschale bei Zahlungsverzug  gemäß der aktuellen Gebührenübersicht. Unabhängig davon sind die offenen Rechnungsbeträge während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Erfüllt das Mitglied seine Zahlungsverpflichtungen trotz eingetretenen Verzugs und Zugang einer Zahlungsaufforderung nicht innerhalb einer Frist von drei (3) Werktagen nach Zugang der Zahlungsaufforderung, ist Copart berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und das Fahrzeug für ein neues Bieterverfahren freizugeben („Wiedereinstellung“). Durch Übersendung einer Gutschrift über den Kaufpreis für das vom Mitglied erworbene Fahrzeug sowie die für das jeweilige Fahrzeug angefallenen Gebühren erklärt Copart den Rücktritt vom Kaufvertrag. In diesem Fall ist das Mitglied zudem verpflichtet, Copart für die Wiedereinstellung dieses Fahrzeugs eine Wiedereinstellungsgebühr (Relisting Fee) gemäß der aktuellen Gebührenübersicht zu zahlen.  Bis zum vollständigen Ausgleich der Wiedereinstellungsgebühr (Relisting Fee) ist das Mitglied vom Bieterverfahren gesperrt.         

(6) Alle im Rahmen der Kaufverträge über Fahrzeuge und/oder des Nutzungsvertrages zu zahlenden Preise und Gebühren verstehen sich netto ohne Umsatzsteuer oder sonstige Abgaben. Für die Zahlung aller derartigen Steuern und Abgaben ist das Mitglied verantwortlich. Das Mitglied teilt Copart seine Ust-ID mit, die in dem Land gilt, in dem das Unternehmen des Mitglieds seinen Sitz hat. Das Mitglied hält die geltenden Steuergesetze und -bestimmungen ein. Das Mitglied verpflichtet sich, Copart für jegliche Steuern und die damit verbundenen Kosten zu entschädigen, die von Copart entrichtet wurden bzw. noch von Copart zu entrichten sind, die auf Steuern zurückzuführen sind, für die gemäß dieser Bestimmung das Mitglied verantwortlich gewesen wäre, wenn sie diesem in Rechnung gestellt worden wären. Das Mitglied erstattet Copart umgehend alle Kosten, die aus der Nichteinhaltung oder einer verspäteten Wahrnehmung der Verantwortung des Mitglieds für seine Steuerschulden entstehen.

(7) Sämtliche etwaige Kosten, Zölle oder Abgaben etc., die im Zusammenhang mit der Aus- und Einfuhr der vom Mitglied erworbenen Fahrzeuge entstehen, trägt das Mitglied. Das Mitglied hat sich die ggf. erforderliche Einfuhrgenehmigung sowie alle im Zusammenhang mit der Einfuhr in den Verwendungsstaat und dem eventuellen Transport über dritte Staaten erforderlichen Zulassungen, Genehmigungen oder sonstige erforderliche Dokumente eigenverantwortlich und auf eigene Kosten selbst zu beschaffen.

(8) Die an das Mitglied verkauften Fahrzeuge verleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und dem Nutzungsvertrag im Eigentum von Copart bzw. im Eigentum des jeweiligen Eigentümers.

(9) Copart ist weiterhin berechtigt, 10 Werktage nach Überschreiten der kostenfreien Standzeit, wegen Nichterfüllung vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Kaufpreis wird unter Abzug von Standgebühren und Relisting Fees zurückgezahlt.

 

§ 8  Abholung und Auslieferung

(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen Copart und dem Mitglied vereinbart ist, sind die Fahrzeuge vom Mitglied an dem auf der Webseite für das jeweilige Fahrzeug angegebenen Copart Stellplatz abzuholen (Holschuld). Nach Abschluss des Kaufvertrages ist das Mitglied verpflichtet, das Fahrzeug spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen nach entsprechender Mitteilung von Copart über den Vertragsschluss am angegebenen Copart Stellplatz abzuholen („Abholfrist“). Das Mitglied erhält von Copart einen PIN zur Abholung, der bei Abholung des Fahrzeugs vorgezeigt werden muss.

(2) Fahrzeuge werden dem Mitglied nur gegen Vorlage ihrer gültigen PIN und nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises und aller gemäß § 7 dieser AGB fälligen Gebührenforderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit Copart ausgehändigt. Nach vollständiger Bezahlung der vorstehend genannten Forderungen wird das Fahrzeug übergeben und die Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II) an das Mitglied auf dem Postweg versendet. Der Versand der Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II) erfolgt bei Käufern, die das Fahrzeug exportieren, zudem erst dann, wenn diese die unterzeichnete Gelangensbestätigung an uns übergeben haben. Bei Kunde(n) aus einem Nicht-EU-Land werden die Fahrzeugpapiere nach Zahlungseingang bei Copart an den Stellplatz des Fahrzeuges versendet und sind dort zusammen mit dem Fahrzeug abzuholen.  

(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Fahrzeugs geht spätestens mit der Übergabe auf das Mitglied über. Der Übergabe steht es gleich, wenn das Mitglied im Verzug der Annahme ist. Mit Ablauf der Abholfrist befindet sich das Mitglied in Annahmeverzug, wenn er bis dahin das Fahrzeug nicht abgeholt hat oder bis zu diesem Zeitpunkt die gemäß vorstehendem § 8 (2) zu leistenden Zahlungen nicht erbracht hat.

(4) Kommt das Mitglied in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Abholung aus anderen, vom Mitglied zu vertretenden Gründen, so  ist Copart berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen. Das Mitglied ist zudem verpflichtet, die in der jeweils aktuellen Gebührenübersicht aufgeführte Lagergebühr für jeden Tag der Überschreitung der Abholfrist zu zahlen.

(5) Das Mitglied trägt die volle Verantwortung für den Abtransport des Fahrzeugs vom Stellplatz. Das Mitglied ist sich bewusst, dass die Fahrzeuge ggf. nicht mehr fahrbereit bzw. nicht mehr für eine Bewegung im öffentlichen Straßenverkehr geeignet oder zugelassen sind. Alle bei Copart erworbenen Fahrzeuge dürfen nicht auf eigener Achse abtransportiert werden und müssen vom Mitglied mit geeigneten Fahrzeugen, z. B. durch geeignete Pkw-Transporter, abtransportiert werden, um einen sicheren Abtransport der Fahrzeuge zu gewährleisten. Erfolgt dies nicht kann Copart den Abtransport untersagen. Die Verladung eines Fahrzeuges erfolgt durch den Aufkäufer selbst oder durch dritte vom Aufkäufer bevollmächtigte Personen. Auch bei der Verladung durch Copart, trägt der Aufkäufer das Risiko eventueller Beschädigungen sowohl am gekauften Fahrzeug als auch am eigenen Transportfahrzeug. Der Abtransport vom Stellplatz erfolgt auf eigene Kosten des Mitglieds. Das Mitglied ist zudem verpflichtet, die in der jeweils aktuellen Gebührenübersicht aufgeführte Bereitstellungsgebühr zu zahlen.

 

(6) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen von Copart aus den gemäß § 6 dieser AGB geschlossenen Kaufverträgen ist der entsprechende Copart Stellplatz des jeweiligen Fahrzeugs.

§ 9 Besondere Nutzungsbedingungen für die Webseite

(1) Sowohl der Benutzername als auch das Passwort der Mitglied-Accounts sind vertraulich zu behandeln. Die Mitglieder sind verantwortlich für alle Aktivitäten und Handlungen, die unter ihrem Benutzernamen bzw. Passwort vorgenommen werden. Die Mitglieder werden uns unverzüglich benachrichtigen, wenn ihr Benutzername, Passwort oder Account unautorisiert genutzt wird oder ein sonstiger Sicherheitsverstoß vorliegt. Die Mitglieder haben ferner sicherzustellen, dass sie sich nach jeder Benutzung des Mitglied-Accounts ordnungsgemäß abmelden. Für Schäden, die aus einer Verletzung der für die Mitglieder in diesem Abschnitt statuierten Pflichten resultieren, sind wir nicht verantwortlich.

(2) Wenn sich Mitglieder auf unsere Webseite einloggen, verpflichten sie sich, jederzeit die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Insbesondere ist es untersagt, rechts- oder sittenwidrige Inhalte zu verbreiten, urheberrechtlich geschützte Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen und belästigende, verleumderische oder bedrohende Inhalte zu versenden oder zu verbreiten.

(3) Die Mitglieder verpflichten sich ferner, zu keinem Zeitpunkt etwas zu unternehmen, was die Sicherheit unserer Webseite gefährden oder schädigen könnte. Insbesondere ist es untersagt, in unser Datennetz einzudringen oder dies zu versuchen (Hacking), unverlangte Massen-Mails zu versenden (Spamming), Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Störungen/Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur unserer Server oder Netze führen oder führen können. 

§ 10 Kündigung des Nutzungsvertrages, Kündigungsfolgen

(1) Der Nutzungsvertrag über die Nutzung der Webseite hat eine unbegrenzte Laufzeit. Er kann vom Mitglied oder von uns ordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit beendet werden. Soweit das Mitglied dieses Kündigungsrecht ausübt, wird die bereits von ihm gezahlte Mitgliedsgebühr nicht erstattet. Kündigt Copart den Nutzungsvertrag, wird Copart dem Mitglied die Mitgliedsgebühr pro rata temporis erstatten.    

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Das Recht zur Kündigung dieses Nutzungsvertrages aus wichtigem Grund ist für Copart insbesondere dann gegeben, wenn das Mitglied gegen die Bedingungen dieser AGB verstößt; in diesem Fall ist Copart nicht zur Erstattung der Mitgliedsgebühr gemäß § 10 (1) verpflichtet.

(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform (z.B. E-Mail).

§ 11 Ausschluss der Gewährleistung für Fahrzeuge

(1) Bei den auf der Webseite angebotenen Fahrzeugen handelt es sich ausschließlich um gebrauchte und beschädigte Fahrzeuge, insbesondere auch stark beschädigte Fahrzeuge. Jegliche Gewährleistung für Sachmängel der Fahrzeuge wird daher ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Fahrzeugs sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Mitglieds. Für Schadensersatzansprüche aus einer Sachmängelhaftung findet im Übrigen die Haftungsregelung gemäß § 12 dieser AGB Anwendung.  

(2) Da wir die Korrektheit der uns von den Vorbesitzern mitgeteilten und auf der Webseite für das jeweilige Fahrzeug dargestellten Beschaffenheitsangaben nicht prüfen, übernehmen wir nach Maßgabe des voranstehendem Abs. 1 insbesondere für diese Beschaffenheitsangaben keine Gewährleistung.

§ 12 Haftung

(1) Ansprüche des Mitglieds auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Mitglieds aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Mitglieds schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Mitglieds aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der vorstehenden Absätze (1) und (2) gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

(5) Es obliegt allein dem Mitglied, die Entscheidung zu treffen, ob und auf welches Fahrzeug er bieten möchte. Wir schulden oder leisten gegenüber Mitgliedern keine Beratung oder Auskunft oder Empfehlung. Wir empfehlen deshalb dem Mitglied, sich vor der Entscheidung ggf. über die wirtschaftlichen und steuerlichen Folgen der unter § 6 dieser AGB abgeschlossenen Verträge fachmännischen Rat einzuholen.

§ 13 Hinweise zur Datenverarbeitung

(1) Nach Zustandekommen und während der Laufzeit des Nutzungsvertrags können die Mitglieder nach Registrierung auf der Webseite mittels des Benutzernamens und des Passwortes ihre Persönlichen Daten auf der Webseite einsehen.

(2) Wir beachten im Rahmen unserer Datenverarbeitung alle einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung der Mitglieder werden wir Bestands- und Nutzungsdaten nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung erforderlich ist.

(3) Wir verwenden die Daten der Mitglieder zudem nur im Einklang mit den Regelungen unserer Datenschutzerklärung. Gleiches gilt für die Weitergabe der Daten an Dritte. Unsere Datenschutzerklärung kann jederzeit auf unserer Webseite in ihrer aktuellen Fassung unter dem Link „Datenschutzerklärung“ (am Ende der Webseite) eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden.

§ 14 Änderung der AGB

(1) Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für die Inanspruchnahme künftiger Leistungen auf unserer Webseite, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

(2) Wir behalten uns vor, die AGB sowie die von uns angebotenen Leistungen zu ändern. Die Änderungen werden dem Mitglied nach unserer Wahl entweder per E-Mail oder auf der Webseite beim Login mitgeteilt und treten mit dem Zugang der Mitteilung in Kraft unter der Bedingung, dass das Mitglied nicht innerhalb von sechs Wochen seit Zugang der Mitteilung der Änderung ganz oder teilweise schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, soweit wir in der Änderungsmitteilung auf diesen Umstand nochmals ausdrücklich hingewiesen haben. Änderungen entfalten keine Rückwirkung auf vor ihrem Inkrafttreten in Anspruch genommene Leistungen. Aus diesem Grund empfehlen wir, dass die Mitglieder, die diesen bei der Registrierung zur Verfügung gestellte Version der AGB speichern, weil eine personenbezogene Speicherung bei uns für das jeweilige Mitglied nicht erfolgt. Soweit Mitglieder mit der Änderung der AGB nicht einverstanden sein sollten, bleibt es diesen unbenommen, die Rechte zur sofortigen Kündigung des Nutzungsvertrages nach § 10 Absatz (1) und Absatz (2) dieser AGB auszuüben.

(3) Copart behält sich insbesondere die Änderung der AGB vor, wenn und so weit

  • Copart verpflichtet ist, die Übereinstimmung der AGB mit anwendbarem Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert,
  • Copart durch die Änderung einem gegen Copart gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt,
  • die Änderung lediglich vorteilhaft für das Mitglied ist, oder
  • Copart zusätzliche, gänzlich neue Leistungen oder Funktionalitäten der Webseite einführt, die in den AGB beschrieben oder geregelt werden müssen.

Im Übrigen finden die Regelungen gemäß § 14 (2) entsprechend Anwendung. 

§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Die vorvertraglichen Beziehungen zwischen uns und den Mitgliedern, die Nutzung der Webseite durch Mitglieder sowie diese AGB und unsere Datenschutzerklärung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Abkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Verhandlungs- und Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Soweit Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, gilt für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Webseite der Gerichtsstand Düsseldorf, Deutschland, als vereinbart. Wir bleiben jedoch zur Erhebung einer Klage oder der Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand des Mitglieds berechtigt.

§ 16 Schlussbestimmungen, Schriftform

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von den Parteien abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärungen von Rücktritt oder Minderung) bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieses Schriftformerfordernisses selbst.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht die Parteien eine Einigung herbeiführen, die den durch die unwirksame Bestimmung beabsichtigten Zweck erreicht. Sollten die Parteien in diesen AGB einen regelungsbedürftigen Punkt übersehen haben, gilt die Regelung als vereinbart, die sie unter Würdigung der beiderseitigen Interessen bei Kenntnis der Lücke in den AGB vereinbart hätten.

(3) Soweit von diesen AGB Übersetzungen in andere Sprachen erstellt werden, bleibt ausschließlich die deutsche Fassung die rechtlich bindende.


Stand: Januar 2025

Versionsnummer: 2025_01_V01

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher

 

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der Copart Deutschland GmbH für Verbraucher (www.copart.de)

 

Vorbemerkung

Wir, die Copart Deutschland GmbH, Am Seestern 24, 40547 Düsseldorf, Amtsgericht Düsseldorf, HRB 92025 („wir“, „uns“„Copart“), betreiben unter der Adresse www.copart.de eine Online-Auktionsplattform für Abnehmer von gebrauchten und beschädigten Fahrzeugen (nachfolgend „Webseite“).

Die Funktionsweise der Webseite lässt sich vereinfacht wie folgt beschreiben:

Registrierten Verbrauchern (nachfolgend auch als „Bieter“ bezeichnet) wird auf der Webseite die Möglichkeit gegeben, die auf der Webseite angebotenen Fahrzeuge käuflich zu erwerben. Unter dem Begriff „Fahrzeug“ im vor- und nachstehenden Sinne soll jedes Kraftfahrzeug einschließlich Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Motorrädern, Wohnmobilen, Nutzfahrzeugen, Wasserfahrzeuge, Maschinen oder zugehörige Fahrzeugteile verstanden werden, die wir auf unserer Webseite anbieten. Die Fahrzeuge können mittels eines zweistufigen Bieterverfahrens erworben werden. In der ersten Stufe können von den Bietern ab Einstellung des Fahrzeuges in die Webseite bis zu einer Stunde vor Beginn der Live-Auktion Gebote abgegeben werden („Vorab-Bieterverfahren“). Im Rahmen des Vorab-Bieterverfahrens wird ein Höchstgebot ermittelt. Dieses Höchstgebot ist Startgebot bei der direkt anschließenden zweiten Stufe des Bieterverfahrens, in der die Bieter innerhalb eines kurzen Zeitraums in Echtzeit weitere Gebote abgeben können („Live-Auktion“). Der Höchstbietende der Live-Auktion ist Gewinner des Bieterverfahrens und erhält die Möglichkeit, das Fahrzeug von uns zu erwerben. Bei gewonnenem Bieterverfahren wird das Fahrzeug für den Bieter für einen Zeitraum von 6 Kalendertagen reserviert.

Das Vorab-Bieterverfahren und die Live-Auktion werden in diesen AGB gemeinsam auch als „Bieterverfahren“ bezeichnet.

Copart bietet auf der Webseite Fahrzeuge zum Verkauf an und schließt mit den Bietern auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen („AGB“) entsprechende Kaufverträge. Der verbindliche Kaufvertrag wird allerdings nicht online abgeschlossen, sondern erst, wenn der Verbraucher das für ihn nach gewonnenen Bieterverfahren reservierte Fahrzeug an dessen Standort besichtigt hat. Copart stellt mittels der Webseite zudem die Funktionalitäten nach Maßgabe dieser AGB bereit, die es dem Bieter erlauben, Gebote auf die zum Verkauf stehenden Fahrzeuge abzugeben („Leistungen“).

§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines

(1) Für den Verkauf der Fahrzeuge sowie die Nutzung der Webseite und der damit verbundenen Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung, soweit diese nicht durch zwingendes abweichendes Recht (z.B. gesetzlich zwingende Vorschriften oder Individualabreden nach § 305b BGB) überlagert werden.

(2) Um Fahrzeuge zu erwerben und die Leistungen auf unserer Webseite zu nutzen, ist eine Registrierung als Bieter erforderlich. Mit der Registrierung als Bieter wird das ausdrückliche Einverständnis mit der Geltung dieser AGB erklärt.

(3) Ergänzend zu diesen AGB gelten unsere gesonderten Regelungen zum Datenschutz in unserer Datenschutzerklärung. Diese kann jederzeit über die Startseite unserer Webseite unter www.copart.de in ihrer aktuellen Fassung unter dem Link „Datenschutzerklärung“ (am Ende der Webseite) eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden.

(4) Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zustimmen. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters mit der Leistungserbringung an ihn vorbehaltlos beginnen. Im Zweifelsfall sind allein die hier vorliegenden AGB für den Verkauf der Fahrzeuge und die Nutzung der Webseite und der damit verbundenen Angebote maßgeblich.

(5) Im Einzelfall zwischen uns und dem Bieter getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Copart maßgebend.

(6)  Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Nutzungsvertrag, Registrierung, Mitgliedsgebühr

(1) Um die Möglichkeit zu haben, die auf der Webseite angebotenen Fahrzeuge zu erwerben sowie die Funktionalitäten der Webseite zu nutzen, muss sich der Bieter auf der Webseiteregistrieren und mit uns einen kostenpflichtigen Nutzungsvertrag auf Grundlage dieser AGB abschließen.

(2) Für den Abschluss eines Nutzungsvertrages setzen wir im Einzelnen voraus, dass der jeweilige Bieter:

  • unbeschränkt geschäftsfähig ist,
  • mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • sich durch Vorlage einer Kopie eines Lichtbildausweises (Personalausweises, Reisepass) identifiziert,

(3) Zum Abschluss des Nutzungsvertrages muss der Bieter das auf der Webseite eingestellte Online-Registrierungsformular ordnungsgemäß und vollständig ausfüllen und durch das Anklicken der hierzu auf der Webseite vorgehaltenen Schaltfläche an uns übermitteln. Nach Eingang des vollständig ausgefüllten Registrierungsformulars erhält der Bieter mit der Sendebestätigung für seinen Registrierungsantrag Zugang zum Mitgliederbereich. Dort kann er zum Abschluss des Registrierungsvorgangs, seines Lichtbildausweises hochladen und sich ein persönliches Passwort erstellen. Ab diesem Zeitpunkt ist der Bieter mit Ausnahme der Teilnahme am Bieterverfahren berechtigt, die auf der Webseite angebotenen Leistungen zu nutzen. Sobald uns die Dokumente und Informationen vollständig vorliegen und wir diese geprüft sowie freigegeben haben, bestätigen wir dem Bieter an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse das Zustandekommen des Nutzungsvertrags. Die Teilnahme am Bieterverfahren erfordert eine gesonderte Freischaltung gemäß der nachfolgenden Regelung in § 2 (4).

(4) Mit Abschluss des Nutzungsvertrages wird für den Bieter erstmalig eine nicht-erstattungsfähige jährliche Mitgliedsgebühr gemäß unserer aktuellen Gebührenübersicht für Verbraucher zur Zahlung fällig. Wir stellen dem Bieter für den jeweiligen Leistungszeitraum (ein Jahr ab Beginn des Nutzungsvertrags, sodann jeweils ein Jahr ab Ende des vorherigen Leistungszeitraums) eine entsprechende Rechnung aus. Sobald die Zahlung der jährlichen Mitgliedsgebühr  bei uns eingegangen ist, schalten wir den Bieter zur Teilnahme am Bieterverfahren frei.

(5) Die Bieter sind verpflichtet, im Rahmen der Registrierung vollständige und richtige Angaben zu machen. Die Bieter sind ferner verpflichtet, uns Änderungen hinsichtlich ihrer Persönlichen Daten und sonstigen Angaben unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Verstößt ein Bieter gegen die vorstehenden Verpflichtungen zur unverzüglichen Mitteilung von Datenänderungen, sind wir berechtigt, den betreffenden Bieter von der weiteren Nutzung der Webseite auszuschließen und/oder den Nutzungsvertrag mit ihm fristlos zu kündigen.

(8) Mit Abschluss des Nutzungsvertrages verpflichtet sich der Bieter zur Zahlung der Gebühren, insbesondere der Mitgliedsgebühren, nach Maßgabe der jeweils aktuellen Gebührenübersicht für Verbraucher (Gebühren). Wir behalten uns das Recht vor, die Gebühren mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat anzupassen und ggf. zu erhöhen; dem Bieter bleibt es in diesem Fall unbenommen den Nutzungsvertrag vor Wirksamkeit der Gebührenerhöhung ordentlich gemäß § 10 Absatz (1) dieser AGB zu kündigen.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Wir unterhalten und betreiben auf Grundlage des Nutzungsvertrages und nach Maßgabe dieser AGB die auf der Webseite vorhandenen Funktionalitäten, insbesondere die Funktionalitäten zur Durchführung des in § 5 geregelten Bieterverfahrens.

(2) Wir werden uns bestmöglich bemühen, den Zugang zur Webseite mit einer durchschnittlich jährlichen Verfügbarkeit in Höhe von 95 % zu gewährleisten. Eine jederzeitige Verfügbarkeit ist jedoch nicht geschuldeter Leistungsgegenstand. Insbesondere notwendige Wartungsarbeiten, zwingende Sicherheitsgründe sowie Ereignisse, die außerhalb unseres Herrschaftsbereich stehen (z.B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen und des Internets, Stromausfälle oder ähnliche Ereignisse), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung unserer Leistungen und der Erreichbarkeit der Webseite auch unterhalb der durchschnittlichen jährlichen Verfügbarkeit in Höhe von durchschnittlich 95 % führen, ohne dass dies eine vertragliche Pflichtverletzung unsererseits darstellt, soweit wir eine solche Vertragspflichtverletzung nicht schuldhaft herbeigeführt haben.

(3) Wir erbringen unsere Leistungen ausschließlich auf Grundlage des technischen Standes der Webseite und der jeweiligen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für deren Nutzung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Wir können den Zugang zur Webseite jederzeit vorübergehend einschränken oder einstellen, wenn dies im Hinblick auf die Sicherheit oder Integrität unserer Server oder zur Durchführung zwingender technischer Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der vertraglichen Leistung auch gegenüber anderen Bietern zwingend erforderlich ist. Die Einschränkung des Webseitenzugangs kann insbesondere zum Schutz gegen Angriffe aus dem Internet (z.B. bei sog. „Denial of Service“-Attacken) erforderlich sein und ist in diesem Fall zulässig, auch wenn hierdurch die jährlich durchschnittliche Verfügbarkeit gemäß § Absatz 3 (2) nicht erreicht wird.

(5) Wir weisen hierbei darauf hin, dass wir unsere Systeme gegen den unbefugten Zugriff Dritter auf die von uns gespeicherten Daten im angemessenen Umfang mit den derzeit bei uns vorhandenen Sicherheitssystemen sichern, aber ein absoluter Schutz gegen Angriffe Dritter nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht möglich und von uns nicht geschuldet ist.

§ 4 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

Auf der Webseite befinden sich Inhalte (Texte, Fotografien, Software, etc.), die nach einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen geschützt sind. Die Inhalte können daher Gegenstand von Urheberrechten, Markenrechten, Patenten oder anderen gewerblichen Schutzrechten sein. Die Rechte an diesen Inhalten stehen ausschließlich uns und unseren jeweiligen Lizenzgebern zu. Die Inhalte dürfen nur im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung der Webseite verwendet werden. Darüber hinaus dürfen derartige Inhalte, insbesondere Texte und Fotografien, ohne ausdrückliche Einwilligung von uns nicht bearbeitet, heruntergeladen, vervielfältigt, vermietet, verliehen, verpachtet, verkauft, öffentlich zugänglich gemacht oder in sonstiger Weise vertrieben werden.

§ 5 Bieterverfahren

(1) Das Bieterverfahren für die einzelnen auf unserer Webseite angebotenen Fahrzeuge erfolgt in zwei Stufen. Die erste Stufe ist das „Vorab-Bieterverfahren“, die zweite Stufe die „Live-Auktion“. Änderungen in den „Zusatzinformationen“, sind bis zur Live-Auktion möglich. Zusatzinformationen sind - neben den immer vorliegenden Standardinformationen zu dem Fahrzeug – Informationen im Freitext zu etwaiger Sonderausstattung und sonstiger beschreibender Information (wie z.B. Informationen zu Fahrzeugpapieren, Fahrzeugzustand, Herkunft) eines auf unserer Webseite angebotenen Fahrzeugs.

(2) Abgabe von Geboten

Bieter können die auf der Webseite angebotene Fahrzeuge ansehen und angeben, mit welchem Betrag sie maximal darauf bieten möchten („Maximalgebot“). Das jeweilige Maximalgebot ist für die anderen Bieter nicht sichtbar. Alle Gebote im Bieterverfahren verstehen sich brutto, also inklusive der ggf. vom Bieter zu entrichtenden Umsatzsteuer, Käufergebühren und sonstigen Abgaben.

(3) Vorab-Bieterverfahren

Ab dem Zeitpunkt der Einstellung des Fahrzeugs auf die Webseite startet das Vorab-Bieterverfahren. Die Funktionalität der Webseite stellt sicher, dass für den jeweiligen Bieter, dessen Maximalgebot noch nicht erreicht ist, Gebote in den von uns festgelegten Gebotsschritten (z.B. EUR 119,00 abgegeben werden. Diese Gebote richten sich nach dem aktuellen Höchstgebot oder nach dem ggf. festgelegten Mindestpreis für das jeweilige Fahrzeug. Die Funktionalität der Webseite wird nur so viel wie nötig bieten, damit der Bieter der Höchstbietende bleibt oder den Mindestpreis bietet, falls das vom Bieter angegebene Maximalgebot dies zulässt. Falls ein Bieter das Maximalgebot eines anderen Bieters erreicht oder mehr bietet, wird der betroffene Bieter benachrichtigt, damit er eventuell sein Maximalgebot erhöhen kann. Bereits die im Vorab-Bieterverfahren abgegebenen Gebote sind verbindlich für den Bieter, erlöschen jedoch, sobald ein Gebot überboten wird. Das höchste während der Laufzeit des Vorab-Bieterverfahrens abgegebene Gebot ist das „Vorab-Höchstgebot“. Die Laufzeit des Vorab-Bieterverfahrens endet eine Stunde vor dem Beginn der Live-Auktion.  

(4) Live-Auktion

In der Live-Auktion werden weitere Gebote in den von uns im Einzelfall festgelegten Gebotsschritten (z.B. EUR 119,00) in Echtzeit abgegeben und der maßgebliche Gewinner des Bieterverfahrens ermittelt. Die Gebotsabgabe durch den Bieter erfolgt durch Anklicken der hierfür auf der Webseite vorgesehenen Schaltfläche. Die Live-Auktion startet mit dem Vorab-Höchstgebot als Mindestgebot. Ist kein Gebot in dem Vorab-Bieterverfahren abgegeben worden, startet die Live-Auktion mit einem auf der Webseite ausgewiesenen Startpreis. Derjenige Bieter der innerhalb der Live-Auktion das höchste Gebot („Höchstgebot“) abgibt, ist der Gewinner des Bieterverfahrens Das Höchstgebot gilt als rechtsverbindliches Angebot des Bieters zum Kauf des Fahrzeugs zum jeweiligen Höchstpreis. Wird in der Live-Auktion nur ein Gebot abgegeben, das dem Vorab-Höchstgebot entspricht, gilt das in der Live-Auktion abgegeben Gebot als maßgebliches Höchstgebot; der Bieter der Live-Auktion ist in diesem Fall der Gewinner des Bieterverfahrens. Damit wurde noch kein Kaufvertrag abgeschlossen, siehe § 6 Abs. 4.

(5) Ende des Bieterverfahrens

Das jeweilige Bieterverfahren ist beendet, wenn der von uns vorgegebenen Zeitraum für die Live-Auktion (z.B. eine Stunde) abgelaufen ist. Weitere Gebote auf das Fahrzeug sind nach dem Ende der Live-Auktion nicht mehr möglich.    

(6) Gebotsbindung

Jeder Bieter ist für die Dauer des Bieterverfahrens zuzüglich sechs (6) weiterer Kalendertage an sein Höchstgebot gebunden („Gebotsbindungsdauer“). Die vorgenannte Frist läuft ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Bieterverfahrens gemäß vorstehendem Absatz (5).

(7) Bietagent

Bieter können ihre Aktivitäten auf der Webseite über einen „Bietagenten“ steuern. Unsere Leistung im Rahmen des Bietagenten besteht insoweit aus dem Vorhalten der entsprechenden Funktionalitäten auf der Webseite.

(8) Besichtigung der Fahrzeuge

Im Einzelfall und nach Abstimmung mit Copart können Fahrzeuge durch die Mitglieder im Vorfeld der Auktion auf dem jeweiligen Copart Stellplatz vor Ort besichtigt werden.

§ 6 Reservierung mit und ohne Mindestpreis, Vertragsschluss

(1) Über alle Fahrzeuge die in ihrer Beschreibung mit dem Vermerk „kein Mindestpreis“ gekennzeichnet sind, kommt eine Reservierungsvereinbarung zwischen dem höchstbietenden Bieterund uns zum Höchstgebot unmittelbar mit Beendigung des Bieterverfahrens gemäß § 5 Absatz (5) dieser AGB zustande. Der höchstbietende Bieter erhält in diesem Fall die Systemmitteilung „Reserviert“.

(2) Für alle Fahrzeuge die in ihrer Beschreibung mit dem Vermerk „Unter Vorbehalt“ gekennzeichnet sind, ist im Rahmen des Bieterverfahrens ein Mindestpreis zu erzielen. Wird mit dem Höchstgebot dieser Mindestpreis erreicht oder wird mit dem Höchstgebot der Mindestpreis übertroffen, kommt unmittelbar mit Beendigung des Bieterverfahrens gemäß § 5 Absatz (5) dieser AGB ein Reservierungsvertrag zwischen dem höchstbietenden Bieter und uns zum Höchstgebot zustande; der höchstbietende Bieter erhält in diesem Fall die Systemmitteilung „Reserviert“.

(3) Der höchstbietende Bieter erhält die Information, an welchem Vermarktungsplatz das Fahrzeug steht. Dort bekommt er die vorvertragliche Information gemäß § 476 BGB ausgehändigt. Er kann das Fahrzeug besichtigen und die endgültige Entscheidung treffen, ob er kauft. Bejahendenfalls wird dann der Kaufvertrag vor Ort geschlossen.

§ 7 Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

(1) Die jährlichen  Mitgliedsgebühren sind jeweils für ein Vertragsjahr im Voraus zahlbar und mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Auch die sonstigen in der Gebührenübersicht aufgeführten Gebühren werden jeweils mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von drei (3) Werktagen zu begleichen, wobei der Zahlungseingang auf dem Copart-Konto maßgeblich ist. Wird der vollständige Betrag nicht innerhalb von 3 Werktagen dem Copart-Konto gutgeschrieben, tritt automatisch Verzug ein, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf.

(2) Der Kaufpreis für die vom Bieter erworbenen Fahrzeuge sowie die für das jeweilige Fahrzeug angefallenen Gebühren (z.B. Käufergebühr, Lagergebühr, Bereitstellungsgebühr, etc.) werden bei Kauvertragsabschluss vor Ort am Vermarkungsplatz bezahlt.

(3) Der Bieter kann Rechnungen mittels der von Copart angebotenen Zahlungsverfahren begleichen. Soweit mit Copart im Einzelfall keine abweichende Regelung vereinbart ist, sind alle Rechnungs-beträge nach der Unterschrift des Kaufvertrages vor Ort in digitaler Form online mit EC oder Kreditkarte oder als Sofortüberweisung zu begleichen.  Alle Bankgebühren oder sonstigen Transaktionskosten sind vom Bieter zu tragen, insbesondere Gebühren für Auslandsüberweisungen oder sonstige vergleichbare Gebühren.

(4) Copart behält sich vor, Rechnungen und Zahlungserinnerungen ausschließlich auf elektronischem Weg zu übermitteln.

(5) Alle im Rahmen der Kaufverträge über Fahrzeuge und/oder des Nutzungsvertrages zu zahlenden Preise und Gebühren verstehen sich brutto, also inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(6) Sämtliche etwaige Kosten, Zölle oder Abgaben etc., die im Zusammenhang mit der Aus- und Einfuhr der vom Bieter erworbenen Fahrzeuge entstehen, trägt der Bieter. Der Bieter hat sich die ggf. erforderliche Einfuhrgenehmigung sowie alle im Zusammenhang mit der Einfuhr in den Verwendungsstaat und dem eventuellen Transport über dritte Staaten erforderlichen Zulassungen, Genehmigungen oder sonstige erforderliche Dokumente eigenverantwortlich und auf eigene Kosten selbst zu beschaffen.

(7) Die an den Bieter verkauften Fahrzeuge verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und dem Nutzungsvertrag im Eigentum von Copart bzw. im Eigentum des jeweiligen Eigentümers.

§ 8 Abholung und Auslieferung

(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen Copart und dem Bieter vereinbart ist, sind die Fahrzeuge vom Bieter an dem auf der Webseite für das jeweilige Fahrzeug angegebenen Copart Stellplatz abzuholen (Holschuld).

(2) Fahrzeuge werden dem Bieter nur nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises und aller gemäß § 7 dieser AGB fälligen Gebührenforderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit Copart ausgehändigt. Nach vollständiger Bezahlung der vorstehend genannten Forderungen wird das Fahrzeug übergeben und die Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II) an den Bieter auf dem Postweg versendet.

(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Fahrzeugs geht spätestens mit der Übergabe auf den Bieter über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Bieter im Verzug der Annahme ist.

(4) Kommt der Bieter in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Abholung aus anderen, vom Bieter zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen. Der Bieter ist zudem verpflichtet, ab dem Tag des Vertragsabschlusses die in der jeweils aktuellen Gebührenübersicht aufgeführte Lagergebühr für jeden Tag der Lagerung zu zahlen, wenn er das Fahrzeug nicht am Tag des Vertragsabschlusses abholt.

(5) Der Bieter trägt die volle Verantwortung für den Abtransport des Fahrzeugs vom Stellplatz. Der Bieter ist sich bewusst, dass die Fahrzeuge ggf. nicht mehr fahrbereit bzw. nicht mehr für eine Bewegung im öffentlichen Straßenverkehr geeignet oder zugelassen sind. Alle bei Copart erworbenen Fahrzeuge dürfen nicht auf eigener Achse abtransportiert werden und müssen vom Bieter mit geeigneten Fahrzeugen, z. B. durch geeignete Pkw-Transporter, abtransportiert werden, um einen sicheren Abtransport der Fahrzeuge zu gewährleisten. Erfolgt dies nicht kann Copart den Abtransport untersagen. Die Verladung eines Fahrzeuges erfolgt durch den Bieter selbst oder durch dritte vom Bieter bevollmächtigte Personen. Auch bei der Verladung durch Copart, trägt der Bieter das Risiko eventueller Beschädigungen sowohl am gekauften Fahrzeug als auch am eigenen Transportfahrzeug. Der Abtransport vom Stellplatz erfolgt auf eigene Kosten des Bieters. Der Bieter ist zudem verpflichtet, die in der jeweils aktuellen Gebührenübersicht aufgeführte Bereitstellungsgebühr zu zahlen.

(6) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen von Copart aus den gemäß § 6 dieser AGB geschlossenen Kaufverträgen ist der entsprechende Copart Stellplatz des jeweiligen Fahrzeugs.

§ 9 Besondere Nutzungsbedingungen für die Webseite

(1) Sowohl der Benutzername als auch das Passwort der Bieter-Accounts sind vertraulich zu behandeln. Die Bieter sind verantwortlich für alle Aktivitäten und Handlungen, die unter ihrem Benutzernamen bzw. Passwort vorgenommen werden. Die Bieter werden uns unverzüglich benachrichtigen, wenn ihr Benutzername, Passwort oder Account unautorisiert genutzt wird oder ein sonstiger Sicherheitsverstoß vorliegt. Die Bieter haben ferner sicherzustellen, dass sie sich nach jeder Benutzung des Bieter-Accounts ordnungsgemäß abmelden. Für Schäden, die aus einer Verletzung der für die Bieter in diesem Abschnitt statuierten Pflichten resultieren, sind wir nicht verantwortlich.

(2) Wenn sich Bieter auf unsere Webseite einloggen, verpflichten sie sich, jederzeit die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Insbesondere ist es untersagt, rechts- oder sittenwidrige Inhalte zu verbreiten, urheberrechtlich geschützte Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen und belästigende, verleumderische oder bedrohende Inhalte zu versenden oder zu verbreiten.

(3) Die Bieter verpflichten sich ferner, zu keinem Zeitpunkt etwas zu unternehmen, was die Sicherheit unserer Webseite gefährden oder schädigen könnte. Insbesondere ist es untersagt, in unser Datennetz einzudringen oder dies zu versuchen (Hacking), unverlangte Massen-Mails zu versenden (Spamming), Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Störungen/Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur unserer Server oder Netze führen oder führen können. 

§ 10 Kündigung des Nutzungsvertrages, Kündigungsfolgen

(1) Der Nutzungsvertrag über die Nutzung der Webseite hat eine unbegrenzte Laufzeit. Er kann vom Bieter oder von uns ordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit beendet werden. Soweit der Bieter dieses Kündigungsrecht ausübt, wird die bereits von ihm gezahlte Mitgliedsgebühr nicht erstattet. Kündigt Copart den Nutzungsvertrag, wird Copart dem Bieter die Mitgliedsgebühr pro rata temporis erstatten.    

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Das Recht zur Kündigung dieses Nutzungsvertrages aus wichtigem Grund ist für Copart insbesondere dann gegeben, wenn der Bieter gegen die Bedingungen dieser AGB verstößt; in diesem Fall ist Copart nicht zur Erstattung der Mitgliedsgebühr gemäß § 10 (1) verpflichtet.

(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform (z.B. E-Mail).

§ 11 Zeitliche Begrenzung der Gewährleistung für Fahrzeuge

Die Verjährungsfrist für Sachmangelhaftungsansprüche des Käufers wird nach entsprechender vorvertraglicher Information (§ 476 BGB) auf 12 Monate ab Gefahrübergang beschränkt werden. Es handelt sich bei den Kaufobjekten ausnahmslos um Gebrauchtfahrzeuge. Die Begrenzung gilt nicht für Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit und für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden.

§ 12 Haftung

(1) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Bieters aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Bieters schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Bieter regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf. 

(2) Die Einschränkungen des vorstehenden Absatzes (1) gilt auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(3) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

(4) Es obliegt allein dem Bieter, die Entscheidung zu treffen, ob und auf welches Fahrzeug er bieten möchte. Wir schulden oder leisten gegenüber Bietern keine Beratung oder Auskunft oder Empfehlung. Wir empfehlen deshalb dem Bieter, sich vor der Entscheidung ggf. über die wirtschaftlichen und steuerlichen Folgen der unter § 6 dieser AGB abgeschlossenen Verträge fachmännischen Rat einzuholen.

§ 13 Hinweise zur Datenverarbeitung

(1) Nach Zustandekommen und während der Laufzeit des Nutzungsvertrags können die Bieter nach Registrierung auf der Webseite mittels des Benutzernamens und des Passwortes ihre Persönlichen Daten auf der Webseite einsehen.

(2) Wir beachten im Rahmen unserer Datenverarbeitung alle einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung der Bieter werden wir Bestands- und Nutzungsdaten nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung erforderlich ist.

(3) Wir verwenden die Daten der Bieter zudem nur im Einklang mit den Regelungen unserer Datenschutzerklärung. Gleiches gilt für die Weitergabe der Daten an Dritte. Unsere Datenschutzerklärung kann jederzeit auf unserer Webseite in ihrer aktuellen Fassung unter dem Link „Datenschutzerklärung“ (am Ende der Webseite) eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden.

§ 14 Änderung der AGB

(1) Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung.

(2) Wir behalten uns vor, die AGB sowie die von uns angebotenen Leistungen zu ändern. Die Änderungen werden dem Bieter nach unserer Wahl entweder per E-Mail oder auf der Webseite beim Login mitgeteilt und treten mit dem Zugang der Mitteilung in Kraft unter der Bedingung, dass der Bieter nicht innerhalb von sechs Wochen seit Zugang der Mitteilung der Änderung ganz oder teilweise schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, soweit wir in der Änderungsmitteilung auf diesen Umstand nochmals ausdrücklich hingewiesen haben. Änderungen entfalten keine Rückwirkung auf vor ihrem Inkrafttreten in Anspruch genommene Leistungen. Aus diesem Grund empfehlen wir, dass die Bieter, die diesen bei der Registrierung zur Verfügung gestellte Version der AGB speichern, weil eine personenbezogene Speicherung bei uns für den jeweiligen Bieter nicht erfolgt. Soweit Bieter mit der Änderung der AGB nicht einverstanden sein sollten, bleibt es diesen unbenommen, die Rechte zur sofortigen Kündigung des Nutzungsvertrages nach § 10 Absatz (1) und Absatz (2) dieser AGB auszuüben.

(3) Copart behält sich insbesondere die Änderung der AGB vor, wenn und soweit

  • Copart verpflichtet ist, die Übereinstimmung der AGB mit anwendbarem Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert,
  • Copart durch die Änderung einem gegen Copart gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt,
  • die Änderung lediglich vorteilhaft für den Bieter ist, oder
  • Copart zusätzliche, gänzlich neue Leistungen oder Funktionalitäten der Webseite einführt, die in den AGB beschrieben oder geregelt werden müssen.

Im Übrigen finden die Regelungen gemäß § 14 (2) entsprechend Anwendung. 

§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Die vorvertraglichen Beziehungen zwischen uns und den Bietern, die Nutzung der Webseite durch Bieter sowie diese AGB und unsere Datenschutzerklärung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Abkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Verhandlungs- und Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

§ 16 Schlussbestimmungen, Schriftform

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von den Parteien abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärungen von Rücktritt oder Minderung) bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieses Schriftformerfordernisses selbst.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht die Parteien eine Einigung herbeiführen, die den durch die unwirksame Bestimmung beabsichtigten Zweck erreicht. Sollten die Parteien in diesen AGB einen regelungsbedürftigen Punkt übersehen haben, gilt die Regelung als vereinbart, die sie unter Würdigung der beiderseitigen Interessen bei Kenntnis der Lücke in den AGB vereinbart hätten.

(3) Soweit von diesen AGB Übersetzungen in andere Sprachen erstellt werden, bleibt ausschließlich die deutsche Fassung die rechtlich bindende.


Stand: Januar 2025

Versionsnummer: 2025_01_V01